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In vielen Anzeigen für Fortbildungen im Entspannungsbereich wird mit dem Slogan: "Anerkannte Ausbildung nach § 20 SGB V" geworben. Was heißt das und stimmt das in jedem Fall? Ist eine Anerkennug bei den Krankenkassen für Sie als Entspannungspädagoge/Entspannungspädagogin von Vorteil und wie erlangt man eine solche Anerkennung? Welche Verfahren werden überhaupt gefördet? Diese und andere Fragen sollen im Folgenden hier erleutert werden.
Gesetzliche Grundlage: Der § 20 SBG 5
Im § 20 heißt es:
„(1) Die Krankenkasse soll in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen, die die in den Sätzen 2 und 3 genannten Anforderungen erfüllen. Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen beschließt gemeinsam und einheitlich unter Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen nach Satz 1, insbesondere hinsichtlich Bedarf, Zielgruppen, Zugangswegen, Inhalten und Methodik.„
Dieser Paragraph bedeutet nichts anderes, als dass die Gesetzlichen Krankenkassen dazu angehalten, sind Angebote vorzuhalten oder zu bezuschussen, die der gesundheitlichen Vorsorge dienen. Welche Maßnahmen gefördert werden und welche Rahmenbedingungen herrschen legen die Krankenkassen selber fest. Nähere Informationen dazu findet man im Leitfaden Prävention.
Stressmanagement im Leitfaden Prävention
Im Leitfaden Prävention legen die gesetzlichen Krankenkassen fest welche Bereiche im Sinne der Prävention förderungswürdig sind und wie die Angebote strukturiert sein müssen, etwa welche Qualifiktionen ein Trainer oder Lehrer haben muss.
Der für Entspannungspädagogen relevante Bereich der Vermittlung verschiedener Entspannungstechniken ist zusammen mit der Förderung von Stressbewältigungskompetenzen unter dem Themenbereich Stressmanagement zusammengefasst.
Eine kurze Einführung weist auf den Zusammenhang zwischen Stress und verschiedenen Symptomen wie etwa Müdigkeit, Einschlafschwierigkeiten, Schmerzen hin. Besonders herausgehoben werden die negativen Auswirkungen von Stress bei Kinder, dazu wird eine internationale Studie der WHO zum Gesundheitsverhalten von Schulkindern herangezogen.
Anforderungen an Angebote mit dem Präventionsprinzip: Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (Multimodales Stressmanagement)
Zielgruppe: Erwachsene und Kinder ab 8 Jahren
Inhalte:
- Vermittlung von Kompetenzen im Selbstmanagement ( Zeitmanagement, Arbeitsorganisation etc.)
- Vermittlung von Methoden zu einer positiven Herangehensweise an Probleme und Stressbelastungen.
- Vermittlung von Entspannungsverfahren.
- Stärkung von Selbstbehauptung und Sozialkompetenzen.
Anbieterqualifikation:
Folgende Grundqualifikationen werden vorausgesetzt Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Sozialwissenschaftler, Gesundheitswissenschaftler und Ärzte (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor, Lehrer mit 1. u. 2. Staatsexamen), mit Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement (Einweisung in das durchzuführende Stressbewältigungsprogramm).
Anforderungen an Angebote mit dem Präventionsprinzip: Förderung von Entspannung (Palliativ-regeneratives Stressmanagement)
Zielgruppe: Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren
Methoden:
- Progressive Relaxation (PR) nach Edmund Jacobson
- Autogenes Training (AT) – Grundstufe – nach Johannes-Heinrich Schultz
- Hatha Yoga Tai Chi
- Qigong
Anbieterqualifikation:
Folgende Grundqualifikationen werden neben denen oben schon genannten vorausgesetzt : Sportwissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor) , Sport- und Gymnastiklehrer , Physiotherapeuten / Krankengymnasten , Ergotherapeuten , Erzieher , Gesundheitspädagogen (Abschlüsse: Diplom, Magister, Master, Bachelor) und Heilpädagogen . Für die fernöstlichen Verfahren können noch weitere Gesundheits- und Sozialberufe akzeptiert werden.
Weiterhin ist eine Zusatzqualifikation im Bereich Autogenes Training bzw. Progerssive Muskelentspannung im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht
Für die Verfahren Hatha Yoga, Tai Chi, Qigong werden Qualifkationen nach den Standards der jeweiligen Fachorganisationen* vorausgesetzt. Die Ausbildung muss bei Yoga mindestens 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und bei Qigong oder Tai Chi mindestens 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Präsenzunterricht umfassen. Die nachzuweisende Mindestdauer für die gesamte Ausbildung beträgt mindestens zwei Jahre.
Was heißt dass jetzt?
Eine Anerkennung durch die einzelnen Krankenkassen. hängt neben der Art und Umfang der Ausbildung im jeweiligen Entspannungsverfahren ebenso von der Grundqualifikation ab, die man mitbringt.
Also etwa eine Krankenschwester oder ein Bankkaufmann die eine Zusatzqualifikation in Autogenem Training gemacht haben – und sollte diese auch den Richtlinien entsprochen haben, werden es schwer haben die Förderungswürdigkeit der Krankenkassen für ihre Kurse zu bekommen. Das bedeutet natürlich nicht, dass sie keine Kurse geben dürfen. Aber ein guter Anreitz für Kursteilnehmer ist die Angebote zu besuchen ist nicht erreichbar.
Wieviel von den einzelnen Krankenkassen bezuschusst wird und wie man eine Anerkennung erreicht wird hie im Einzelnen dargestellt:
BKK, Knappschaft, BIG direkt gesund, IKK classic und IKK Brandenburg und Berlin
Diese Krankenkassen haben eine Kooperation geschlossen und bieten unter der easy! - Datenbank ein Verzeichnis aller förderungswürdigen Präventionskurse an. Hier kann man Kurse nach Themenbereich, Ort und PLZ suchen.
Als Anbieter in diese Datenbank gelangt man nur, wenn man pro Kurskonzept 25,- € bezahlt und es von Team Gesundheit überprüfen lässt.
Nähere Informationen für Anbieter gibt es auf der easy!-Webseite. Hier kann man eine Informationsbroschüre und die Anmeldeunterlagen herunterladen.
Weitere Informationen folgen :-)
*Der Leitfaden nennt z. B.: Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. BDY/EYU; Deutsche Yoga Gesellschaft DYG; Iyengar Yoga Vereinigung Deutschland IYVD; Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yoga-Lehrender BUGY; Deutscher Dachverband für Qigong und Taijiquan DDQT; Prüfkommission Qigong Uni Oldenburg; Medizinische Gesellschaft für Qigong Yangsheng, Bonn.
Links:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20.html
https://www.gkv-spitzenverband.de/Praevention_Leitfaden.gkvnet
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