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Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V
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THEMA: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V
#275
Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 1 Monat, 2 Wochen Karma: 3
Ich bemühe mich momentan um eine Anerkennung von mir als Entspannungskurs-Anbieter bzw. meiner Kurskonzepte nach § 20 SGB V bei verschiedenen Krankenkassen.
Eine Anerkennung als Präventionsmaßnahme bietet den Vorteil, dass Teilnehmer eurer Kurse von den Krankenkassen bezuschusst werden und signalisiert natürlich auch, dass die Qualität eures Kurses geprüft wurde.

Ich recherchiere auch für forum-entspannung welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das werde ich dann bei Gelegenheit in einem Bericht zusammenfassen .
Außerdem plane ich das Kursleiterverzeichnis um diesen Punkt zu erweitern - Ihr könnt dann also angeben von welchen Krankenkassen eure Kurse unterstützt werden.

Hier möchte ich von euch hören, welche Erfahrungen ihr gemacht habt, auf welche Schwierigkeiten ihr gestoßen seid, oder ob euch solch eine Anerkennung überhaupt wichtig ist? Setzen Träger wie VHS u.a. eine Anerkennung der Krankenkassen voraus, damit Ihr als Kursleiter angenommen werdet? Wie findet Ihr die Idee, diesen Punkt im Kursleiterverzeichnis zu veröffentlichen?

Schönen Gruß
Peter
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#277
Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 1 Monat, 1 Woche Karma: 4
Peter schrieb:
Ich bemühe mich momentan um eine Anerkennung von mir als Entspannungskurs-Anbieter bzw. meiner Kurskonzepte nach § 20 SGB V bei verschiedenen Krankenkassen.
Eine Anerkennung als Präventionsmaßnahme bietet den Vorteil, dass Teilnehmer eurer Kurse von den Krankenkassen bezuschusst werden und signalisiert natürlich auch, dass die Qualität eures Kurses geprüft wurde.

Hier möchte ich von euch hören, welche Erfahrungen ihr gemacht habt, auf welche Schwierigkeiten ihr gestoßen seid, oder ob euch solch eine Anerkennung überhaupt wichtig ist? Setzen Träger wie VHS u.a. eine Anerkennung der Krankenkassen voraus, damit Ihr als Kursleiter angenommen werdet? Wie findet Ihr die Idee, diesen Punkt im Kursleiterverzeichnis zu veröffentlichen?

Schönen Gruß
Peter


Hallo Peter, als Dipl. Sozialpädagoge dürftest Du keine Schwierigkeiten haben, dass die Krankenkassen Dir die Anerkennung nach § 20 SGB V geben.

In all den Jahren bei VHS und ähnlichen Einrichtungen, wurde dieser Schein nie benötigt, da die VHS (und ähnliche Einrichtungen) selbst die Voraussetzungen haben, dass ihre Kurse im Entspannungsbereich nach genannten § 20 SGB V abgerechnet werden können. Zumindest habe ich das so schon erlebt. Manche haben sogar diesen Hinweis in ihren Programmheften gehabt.

Was die Dozententätigkeit für solche Kurse angeht, sind die Voraussetzungen bundesweit sehr unterschiedlich. Für Seminarleiter, die ich im Laufe der Jahre ausgebildet habe und die z.B. bei der VHS ihre Dienste anbieten wollten, war oft der Nachweis entscheidend, wo sie Ihre Ausbildung absolviert haben.
Sybille
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#280
Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 1 Monat Karma: 4
Hallo Peter,

wie sieht es aus, hast Du schon Ergebnisse?

LG Sybille
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#285
Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 1 Monat Karma: 2
Wie findet Ihr die Idee, diesen Punkt im Kursleiterverzeichnis zu veröffentlichen?


Die Idee finde ich gut.
Nicky
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#293
Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 3 Wochen, 3 Tagen Karma: 3
Hallo,
habe schon bei der Techniker, BKK und Knappschaft angefragt und Informationen erhalten. Alle anderen Krankenkassen will ich noch mit einer Rundmail anschreiben. Die Ergebnisse kommen dann in einen Beitrag im redaktionellen Bereich der Seite.

Wie es aussieht habe ich wirklich keine Probleme eine Anerkennung nach § 20 zu bekommen, aber vielleicht haben ja andere die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Ausbildungsinstitute nicht anerkannt wurden oder ähnliches.

Wäre schön von euren Erfahrungen zu lesen.

Was die Integration ins Kursleiterverzeichnis angeht werde ich die Zertifizierung wohl als Punkt aufnehmen, weiß nur noch nicht wann.

schönen Gruß
Peter
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