Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V (1 Leser) (1) Besucher  | | |
THEMA: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V |
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| Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 6 Monaten | Karma: 5 | Ich bemühe mich momentan um eine Anerkennung von mir als Entspannungskurs-Anbieter bzw. meiner Kurskonzepte nach § 20 SGB V bei verschiedenen Krankenkassen. Eine Anerkennung als Präventionsmaßnahme bietet den Vorteil, dass Teilnehmer eurer Kurse von den Krankenkassen bezuschusst werden und signalisiert natürlich auch, dass die Qualität eures Kurses geprüft wurde. Ich recherchiere auch für forum-entspannung welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das werde ich dann bei Gelegenheit in einem Bericht zusammenfassen  . Außerdem plane ich das Kursleiterverzeichnis um diesen Punkt zu erweitern - Ihr könnt dann also angeben von welchen Krankenkassen eure Kurse unterstützt werden. Hier möchte ich von euch hören, welche Erfahrungen ihr gemacht habt, auf welche Schwierigkeiten ihr gestoßen seid, oder ob euch solch eine Anerkennung überhaupt wichtig ist? Setzen Träger wie VHS u.a. eine Anerkennung der Krankenkassen voraus, damit Ihr als Kursleiter angenommen werdet? Wie findet Ihr die Idee, diesen Punkt im Kursleiterverzeichnis zu veröffentlichen? Schönen Gruß Peter |
| | In einem entspannten Körper kann kein ängstlicher Geist existieren. E. Jacobson | |
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| Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 5 Monaten, 4 Wochen | Karma: 5 | Peter schrieb: Ich bemühe mich momentan um eine Anerkennung von mir als Entspannungskurs-Anbieter bzw. meiner Kurskonzepte nach § 20 SGB V bei verschiedenen Krankenkassen. Eine Anerkennung als Präventionsmaßnahme bietet den Vorteil, dass Teilnehmer eurer Kurse von den Krankenkassen bezuschusst werden und signalisiert natürlich auch, dass die Qualität eures Kurses geprüft wurde. Hier möchte ich von euch hören, welche Erfahrungen ihr gemacht habt, auf welche Schwierigkeiten ihr gestoßen seid, oder ob euch solch eine Anerkennung überhaupt wichtig ist? Setzen Träger wie VHS u.a. eine Anerkennung der Krankenkassen voraus, damit Ihr als Kursleiter angenommen werdet? Wie findet Ihr die Idee, diesen Punkt im Kursleiterverzeichnis zu veröffentlichen? Schönen Gruß Peter Hallo Peter, als Dipl. Sozialpädagoge dürftest Du keine Schwierigkeiten haben, dass die Krankenkassen Dir die Anerkennung nach § 20 SGB V geben. In all den Jahren bei VHS und ähnlichen Einrichtungen, wurde dieser Schein nie benötigt, da die VHS (und ähnliche Einrichtungen) selbst die Voraussetzungen haben, dass ihre Kurse im Entspannungsbereich nach genannten § 20 SGB V abgerechnet werden können. Zumindest habe ich das so schon erlebt. Manche haben sogar diesen Hinweis in ihren Programmheften gehabt. Was die Dozententätigkeit für solche Kurse angeht, sind die Voraussetzungen bundesweit sehr unterschiedlich. Für Seminarleiter, die ich im Laufe der Jahre ausgebildet habe und die z.B. bei der VHS ihre Dienste anbieten wollten, war oft der Nachweis entscheidend, wo sie Ihre Ausbildung absolviert haben. |
| | Einen lieben Gruß, Sybille Es steckt oft mehr Geist und Scharfsinn in einem Irrtum als in einer Entdeckung. Joseph Joubert www.buchwald-seminare.de | |
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| Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 5 Monaten, 2 Wochen | Karma: 5 | Hallo Peter, wie sieht es aus, hast Du schon Ergebnisse? LG Sybille  |
| | Einen lieben Gruß, Sybille Es steckt oft mehr Geist und Scharfsinn in einem Irrtum als in einer Entdeckung. Joseph Joubert www.buchwald-seminare.de | |
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| Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 5 Monaten, 2 Wochen | Karma: 3 | Wie findet Ihr die Idee, diesen Punkt im Kursleiterverzeichnis zu veröffentlichen? Die Idee finde ich gut. |
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| Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 5 Monaten, 1 Woche | Karma: 5 | Hallo, habe schon bei der Techniker, BKK und Knappschaft angefragt und Informationen erhalten. Alle anderen Krankenkassen will ich noch mit einer Rundmail anschreiben. Die Ergebnisse kommen dann in einen Beitrag im redaktionellen Bereich der Seite. Wie es aussieht habe ich wirklich keine Probleme eine Anerkennung nach § 20 zu bekommen, aber vielleicht haben ja andere die Erfahrung gemacht, dass bestimmte Ausbildungsinstitute nicht anerkannt wurden oder ähnliches. Wäre schön von euren Erfahrungen zu lesen. Was die Integration ins Kursleiterverzeichnis angeht werde ich die Zertifizierung wohl als Punkt aufnehmen, weiß nur noch nicht wann. schönen Gruß Peter |
| | In einem entspannten Körper kann kein ängstlicher Geist existieren. E. Jacobson | |
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| Aw: Anerkennung von Entspannugskursen nach § 20 SGB V vor 2 Monaten, 2 Wochen | Karma: 1 | Hallo Peter, ich hab jetzt auch angefangen, bei den Kassen wegen der Anerkennung meiner Kurse anzufragen. Mein momentaner Stand: bei der AOK dauerte es zwar 5 oder 6 Wochen mit der Antwort, die allerdings positiv ausfiel. Bei der TK kam sehr schnell die Ablehnung, weil meine "Qualifikation den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht". Auf meine Anfrage bei der BKK Audi bekam ich den Hinweis, mich auf einer speziellen Internetseite umzusehen, wo ich eine Zertifizierung meiner Kurse für alle BKKs erhalten könnte. Was ich dort fand war ziemlich ernüchternd: mit ziemlich viel Schreibaufwand könnte ich meine Kurse dort zur Prüfung einreichen, ob sie und meine Qualifikation für eine Zertifizierung geeignet sind. Diese Prüfung würde pro Kurs dann 25 Euro kosten und nach dem, was ich da an Anforderungen gelesen hab, hab ich wohl nicht grad gute Karten (HP mit Psychotherapieausbildung, Entspannungspädagogin, Krankenschwester). Ein paar andere Kassen hab ich noch angemailt, bis jetzt aber noch nix davon gehört. |
| Sabine  Fresh Boarder Beiträge: 18 Punkte: 0 | | |
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